Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
** Bei dieser Zuwendung handelt es sich um keine Spende bzw. Zuwendung im Sinne des §10b EStG und §52 EStG. Somit ist auch das Ausstellen einer sog. "Spendenquittung" ausgeschlossen. Sie werden Pate einer Teilfläche, aus dem Abschluss einer Patenschaft geht kein rechtswirksamer Anspruch auf einen Eigentums- bzw. Besitzerwerbs hervor.